Startrecht ab 2019

Der Deutsche Turner-Bund wird eine grundlegende Reform des Passwesens durchführen, sie soll ab 2019 Gültigkeit erhalten. Pässe in Papierform soll es nicht mehr geben, sondern das System durch eine elektronische Verwaltung ersetzt werden. Für jeden Sportler wird eine ID-Nummer vergeben und in einer Datenbank gespeichert.

Gegen Gebühr wird dann jährlich ein Startrecht ausgesprochen, geplant sind in unserem Fall € 10,00 für Einzel/Synchron. Für den Mannschaftsstart zusätzlich € 5,00 und darüber hinaus weitere € 5,00 für die Liga. Zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern wird derzeit über entsprechende Abstufungen diskutiert.

Zusätzlich könnte ein Sportler zukünftig für drei Vereine antreten. Erstens das Startrecht für Einzel/Synchron, zweitens für eine Vereinsmannschaft sowie drittens für einen an der Liga beteiligten Club.

Ob darüber hinaus in den Fachgebieten auch noch Unterschiede zwischen den Disziplinen gemacht werden bleibt abzuwarten. Denn das ganze könnte möglicherweise auch noch einmal zwischen Trampolin und Doppel-Mini getrennt werden.

Dem Deutschen Turner-Bund und seinen Landesturnverbänden dürfte es in diesem Fall freuen, es wären in einer Zeit knapper Mittel zusätzliche finanzielle Einnahmequellen.

Sprecht in euren Turngauen, Kreisen, Bezirken, Regionen, Landesverbänden etc. über dieses Thema, noch sind Möglichkeiten der Einflussnahme gegeben.

  

Text: Heinz-Peter Michels