Der Einspruch gegen die Trampolin-Wertung aus der Qualifikation von Henrik Stehlik ist durch die Jury des Weltturnverband FIG einstimmig abgelehnt worden. Damit hat der Niedersachse keine Chance mehr auf eine Finalteilnahme bei den Olympischen Spielen.
Henrik hatte bei seinem Kürvortrag in der Qualifikation nach Ansicht der Kampfrichter bei seinem letzten Sprung das Rahmenpolster touchiert. Das führte zur Entscheidung Abbruch bei neun und zusätzlich bekam er dafür einen Abzug von 0,6 P. pro Haltungs-Kampfrichter, daduch verpasste er den Sprung unter die besten Acht. In der Summe hat das bei Henrik minimum 5,1 Punkte ausgemacht.
DTB Sportdirektor Wolfgang Willam und Cheftrainer Michael Kuhn hatten nach Anrufen aus Deutschland und nach Studie von ARD-Bildmaterial am Sonntag (17.08.) offiziell Einspruch gegen die Wertung eingelegt und die Fernsehbilder als Beweis hinzugefügt. Die Jury um FIG-Präsident Bruno Grandi wies den Einspruch jedoch zurück, da TV-Bilder zur Urteilsfindung nicht zulässig sind und ein Einspruch noch innerhalb des laufenden Qualifikations-Wettbewerbs hätte erfolgen müssen. Letzteres wiederum wurde erst neuerlich festgelegt,
dennoch sollten die DTB „Offiziellen“ so etwas wissen.
So ist nun mal die immer mal wieder als „konservativ“ bezeichnete FIG. Beim Trampolinturnen ist bereits seit weit über 30 Jahren der Einsatz von Video Kameras ( Schwierigkeits-Kampfrichter)fest im Reglement verankert und wenn wie in diesem Fall eine zweifelhafte Entscheidung vorliegt und per TV Aufnahmen das Gegenteil bewiesen werden kann dann sollte man auch den Mut zur Korrektur haben.
Folgendes darf nicht unerwähnt bleiben. In den Kunstturn-Wettbewerben in Peking wird eine komplette Video Analyse durch die FIG vorgenommen. Da sind Spezial-Kameras in diversen Positionen u. a. an der Decke angebracht. Beim Trampolinturnen verzichtete man aus finanziellen Gründen leider darauf. Dafür gibt es nur ein Wort: „Zweiklassengesellschaft“.
Text: Heinz-Peter Michels